30.01.23
Balkonkraftwerke – jetzt 500 € Förderung sichern!
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Wo kann ich eine Förderung bekommen?
Seit dem 16. Januar 2023 fördert das Land Schleswig-Holstein Balkonkraftwerke mit bis zu 200 €, liegen die Ausgaben unter 400 € wird die Hälfte der Summe vom Land erstattet. In Mecklenburg-Vorpommern läuft bereits seit November letzten Jahres ein Förderprogramm, das Land gewährt bis zu 500 €.
Wer wird gefördert?
Die Förderung in Schleswig-Holstein erhalten natürliche Personen mit einem dort eingetragenen Erstwohnsitz. In Mecklenburg-Vorpommern sind Mietende in Wohngebäuden und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum förderberechtigt, auch hier ist ein Erstwohnsitz erforderlich.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist in beiden Ländern die Anschaffung und die Installation von steckerfertigen PV-Balkonkraftwerken mit Modulwechselrichter.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
In beiden Ländern gelten unter anderem diese Förderbedingungen:
- Die Anschlussleistung der Anlage muss zwischen 200 Watt und 600 Watt liegen (SH: 250 Watt und 600 Watt).
- Die Balkonsolaranlage muss beim Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister registriert werden.
- Die Förderung gilt nur für Neuanschaffungen. Reparaturen, Zubehörteile oder gebrauchte Anlagen sind nicht förderfähig.
- Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich.
Weitere Informationen liefern die detaillierten Richtlinien der Länder Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Hier zu den Richtlinien in Schleswig-Holstein
Hier zu den Richtlinien in Mecklenburg-Vorpommern
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Antragsstellung erfolgt über die Service-Portale der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Vor Antragsstellung müssen sämtliche Genehmigungen und Meldungen abgeschlossen sein!
Hier zum Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein
Hier zum Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern