28.04.24

Das bedeutet das beschlossene Solarpaket!

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat nach langen Verzögerungen das Solarpaket I beschlossen. Dieses Paket umfasst zahlreiche gesetzliche Anpassungen für Balkonkraftwerke sowie große PV-Anlagen und Speichersysteme. Durch das Solarpaket soll der zuletzt wachsende Ausbau von Photovoltaik einen weiteren Schub bekommen und die Energiewende voranbringen. Im Folgenden die wichtigsten Punkte des Solarpakets! 

Leistungssteigerung für Balkonkraftwerke 

Bislang lag die maximale Einspeiseleistung eines Balkonkraftwerks bei 600 Watt, im Solarpaket wurde nun eine Anhebung auf 800 Watt beschlossen. Dadurch kann auch eine höhere Grundlast im Hausverbrauch durch Strom aus einer Mini-PV-Anlage gedeckt werden. Die maximale Modulleistung von Balkonkraftwerken ist auf 2.000 Watt beschränkt. Durch eine Übersättigung der Anlage mit modulseitig mehr Leistung, als der Wechselrichter einspeisen darf, ist es möglich, auch bei diffusem Licht das Maximum von 800 Watt zu erreichen. Bei der Wahl eines Steckers für den Anschluss an das Hausnetz wurde nichts Konkretes genannt. Der VDE hat sich in der Vergangenheit immer für den sogenannten „Wieland-Stecker“ ausgesprochen, der speziell für Einspeisezwecke gedacht ist. Es ist allerdings davon auszugehen, dass auch weiterhin der normale Haushaltsstecker genügt, der für die Belastungen eines Balkonkraftwerks in der Regel vollkommen ausreichend ist. Bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks wurden ebenfalls Änderungen beschlossen: Es ist keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich, lediglich eine Meldung beim Marktstammdatenregister. Dieses leitet die Meldung weiter an den Netzbetreiber, welcher einen Zählertausch in die Wege leitet, falls noch kein moderner Zweirichtungszähler installiert ist. Das Balkonkraftwerk darf in diesem Falle allerdings schon vor Tausch des Zählers betrieben werden. 

Anpassungen für große PV-Anlagen 

Auch für größere PV-Anlagen umfasst das Solarpaket einige Änderungen. So soll das Anschlussverfahren für PV-Anlagen beschleunigt werden und Rahmenbedingungen für das Mieterstrommodell wurden festgelegt. Für Altanlagen wurde eine Option zum „Repowering“ ausgearbeitet, die es Eigentümern ermöglicht, alte PV-Module gegen neue zu ersetzen und bis zur bestehenden Peakleistung weiterhin die bestehende Einspeisevergütung zu erhalten. Geht die Modulleistung über die bisherige Leistung hinaus, werden Erträge oberhalb mit dem jeweils aktuellen Einspeisevergütungssatz beziffert. Besonders gefördert werden sollen von nun an PV-Anlagen auf Gewerbegebäuden, Fabrikhallen oder auch Ackerflächen, die großes Potential für hohe Erträge aus der Sonne bieten. 

Inkrafttreten im Mai 

Das Gesetz wurde nun beschlossen, tritt aber nicht mit sofortiger Wirkung in Kraft: Es fehlt noch die Unterschrift des Bundepräsidenten. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz schließlich Mitte Mai startet, bis dahin gelten noch die bisherigen Rahmenbedingungen. Das muss aber nicht davon abhalten, bereits jetzt ein Balkonkraftwerk anzuschaffen: Unsere Wechselrichter von APsystems sind sowohl mit der bestehenden als auch mit der künftigen Gesetzeslage vereinbar und lassen sich individuell zwischen 600 und 800 Watt Leistung einstellen.