14.02.24

go-e Charger Gemini: EnWG-konforme Wallbox

Der go-e Charger ist seit Jahren und inzwischen über mehrere Generationen eine beliebte Wallbox für Elektroautofahrer. Vor allem sein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und die mögliche Konfiguration als mobile Ladestation mit verschiedenen Anschlussmöglichkeiten überzeugt viele Elektromobilisten. Eine Neuerung des Energiewirtschaftsgesetzes zum Jahresbeginn 2024 stellt nun besondere Anforderungen an neu installierte Wallboxen – für diese ist der go-e Charger Gemini bestens gerüstet. 

Verpflichtende Regelbarkeit von Wallboxen 

Der Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet seit dem 1.1.2024 Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eine Regelung durch den Netzbetreiber zu ermöglichen. Dies betrifft unter anderem Privatpersonen, die eine Wärmepumpe oder auch eine Wallbox betreiben. Die externe Regelung dieser hohen Verbraucher soll die Netzstabilität erhöhen und wird entsprechend entlohnt. Speziell im Bereich Elektromobilität müssen Käufer von Wallboxen nun darauf achten, dass ihre Wallbox über eine Schnittstelle zur externen Steuerung verfügt, damit sie legal betrieben werden kann. Ein Eingriff des Netzbetreibers soll lediglich ein Werkzeug für Notfälle sein und wird nach heutigen Einschätzungen nur sehr selten vorkommen. Die Ladeleistung einer Wallbox darf für einen kurzen Zeitraum auf minimal 4,2 kW reduziert werden, eine komplette Abschaltung ist nicht zulässig. Durch verringerte Netzentgelte können Fahrer von Elektroautos von der Gesetzesänderung profitieren. 

go-e Charger EnWG-konform 

Alle Versionen des go-e Charger Gemini können EnWG-konform installiert und betrieben werden. Das Empfangen von Steuersignalen ist auf verschiedene Arten möglich. Erste Möglichkeit ist die Verdrahtung des Rundsteuerempfängers mit dem potentialfreien Eingang des go-e Chargers. Diese Variante ist lediglich beim go-e Charger in der fest installierten Variante möglich. Der Rundsteuerempfänger kann auch in eine Schützschaltung integriert werden, allerdings kann bei dieser Variante der Ladestrom nicht reduziert, sondern nur komplett abgeschaltet werden. Weitere Möglichkeiten sind eine Steuerung via Modbus mittels SPS und über eine OCPP-Schnittstelle des Netzbetreibers.