28.01.22
Ladestation für Elektroautos mit 900€ fördern lassen - so geht’s!
Wer wird gefördert?
Das aktuelle Förderprogramm wird in zwei Teile aufgeteilt. Die KfW 439 bezuschusst Wallboxen für Kommunen, zum Beispiel kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, oder kommunale Zweckverbände. Mit der KfW 441 erhalten Unternehmen einen Zuschuss für eine Wallbox. Dazu gehören Einzelunternehmer, Freiberufler, Anstalten des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.
Nicht mehr gefördert werden Privatpersonen, die entsprechende KfW-Förderung 440 ist bereits ausgelaufen.
Was wird gefördert?
Die KfW fördert Kauf und Installation von Ladepunkten sowie entstehende Nebentätigkeiten wie Erdarbeiten oder die Installation des Netzanschlusses und zugehörige Energiemanagementsysteme zur Ladesteuerung. Auch Ladekabel sind in der Förderung mit inbegriffen.
Wie hoch ist die Förderung?
KfW 439 Kommunen:
Pro Ladepunkt erhalten Sie maximal 900€ Zuschuss. Es gilt, dass mindestens 10 Ladepunkte auf einmal gefördert werden müssen, dabei dürfen die Gesamtkosten 12.857,14€ nicht unterschreiten, sonst entfällt die Förderung gänzlich. Werden mehr als 10 Wallboxen gefördert, beläuft sich die Fördersumme auf 70% der Gesamtkosten bei maximal 900€ pro Ladepunkt. Mehrere Kommunen dürfen sich zusammentun und gemeinsam eine Förderung beantragen. Maximal können 500 Ladepunkte mit bis zu 450.000€ gefördert werden.
KfW 441 Unternehmen:
Für einen Ladepunkt erhalten Sie einen Zuschuss von 900€. Dabei müssen Ihre Gesamtkosten mindestens 1.285,71€ betragen, sonst erhalten Sie keine Förderung. Möchten Sie mehrere Wallboxen installieren, können Sie bis zu 900€ pro Ladepunkt erhalten. Voraussetzung für die maximale Fördersumme ist, dass sich die Kosten auf mindestens 1.285,71€ pro Ladepunkt belaufen. Haben Sie weniger als 1285,71€ Kosten pro Wallbox, erhalten Sie einen Zuschuss von 70% der Gesamtkosten. Maximal können 50 Ladepunkte mit bis zu 45.000€ gefördert werden.
Was sind die wichtigsten Förderbedingungen?
- Die Wallbox darf maximal 22kW Leistung haben und muss stationär, dreiphasig installiert werden (kein mobiles Ladegerät)
- Es ist keine öffentliche Nutzung der Ladestation gestattet
- Die Installation darf nur durch einen Elektriker durchgeführt werden
- Es muss eine bidirektionale Kommunikationsschnittstelle für den Netzbetreiber vorhanden sein
- Eine Möglichkeit für Softwareupdates muss gegeben sein
- Die Wallbox muss mit 100% Ökostrom betrieben werden, z.B. über eine PV-Anlage oder einen Ökostromanbieter
- Falls der Strom abgerechnet wird, ist eine eichrechtskonforme Wallbox erforderlich.
- Mindestens 6 Jahre Betrieb sind vorgeschrieben
Wie ist der Ablauf zur Förderung?
- Antrag auf Förderung stellen. Für Kommunen per Mail an kommune@kfw.de, für Unternehmen über die Seite der KfW www.kfw.de/441-zuschussportal. Geben Sie unbedingt die korrekte Anzahl der Ladepunkte an.
- Sie erhalten eine Bestätigung per Mail, der Kauf der Wallbox(en) kann erfolgen.
- Installation durch Elektriker
- Anmelden bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: https://obelis.nationale-leitstelle.de
- Identifikation im KfW-Zuschussportal mithilfe der in Schritt 4 erhaltenen Reporting-ID
- Hochladen aller notwendigen Rechnungen über Kauf, Material und Dienstleistungen ins KfW-Portal
- Nach erfolgreicher Prüfung wird die Förderung ausgezahlt.
Wer wird gefördert?
Das aktuelle Förderprogramm wird in zwei Teile aufgeteilt. Die KfW 439 bezuschusst Wallboxen für Kommunen, zum Beispiel kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, oder kommunale Zweckverbände. Mit der KfW 441 erhalten Unternehmen einen Zuschuss für eine Wallbox. Dazu gehören Einzelunternehmer, Freiberufler, Anstalten des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.
Nicht mehr gefördert werden Privatpersonen, die entsprechende KfW-Förderung 440 ist bereits ausgelaufen.
Was wird gefördert?
Die KfW fördert Kauf und Installation von Ladepunkten sowie entstehende Nebentätigkeiten wie Erdarbeiten oder die Installation des Netzanschlusses und zugehörige Energiemanagementsysteme zur Ladesteuerung. Auch Ladekabel sind in der Förderung mit inbegriffen.
Wie hoch ist die Förderung?
KfW 439 Kommunen:
Pro Ladepunkt erhalten Sie maximal 900€ Zuschuss. Es gilt, dass mindestens 10 Ladepunkte auf einmal gefördert werden müssen, dabei dürfen die Gesamtkosten 12.857,14€ nicht unterschreiten, sonst entfällt die Förderung gänzlich. Werden mehr als 10 Wallboxen gefördert, beläuft sich die Fördersumme auf 70% der Gesamtkosten bei maximal 900€ pro Ladepunkt. Mehrere Kommunen dürfen sich zusammentun und gemeinsam eine Förderung beantragen. Maximal können 500 Ladepunkte mit bis zu 450.000€ gefördert werden.
KfW 441 Unternehmen:
Für einen Ladepunkt erhalten Sie einen Zuschuss von 900€. Dabei müssen Ihre Gesamtkosten mindestens 1.285,71€ betragen, sonst erhalten Sie keine Förderung. Möchten Sie mehrere Wallboxen installieren, können Sie bis zu 900€ pro Ladepunkt erhalten. Voraussetzung für die maximale Fördersumme ist, dass sich die Kosten auf mindestens 1.285,71€ pro Ladepunkt belaufen. Haben Sie weniger als 1285,71€ Kosten pro Wallbox, erhalten Sie einen Zuschuss von 70% der Gesamtkosten. Maximal können 50 Ladepunkte mit bis zu 45.000€ gefördert werden.
Was sind die wichtigsten Förderbedingungen?
- Die Wallbox darf maximal 22kW Leistung haben und muss stationär, dreiphasig installiert werden (kein mobiles Ladegerät)
- Es ist keine öffentliche Nutzung der Ladestation gestattet
- Die Installation darf nur durch einen Elektriker durchgeführt werden
- Es muss eine bidirektionale Kommunikationsschnittstelle für den Netzbetreiber vorhanden sein
- Eine Möglichkeit für Softwareupdates muss gegeben sein
- Die Wallbox muss mit 100% Ökostrom betrieben werden, z.B. über eine PV-Anlage oder einen Ökostromanbieter
- Falls der Strom abgerechnet wird, ist eine eichrechtskonforme Wallbox erforderlich.
- Mindestens 6 Jahre Betrieb sind vorgeschrieben
Wie ist der Ablauf zur Förderung?
- Antrag auf Förderung stellen. Für Kommunen per Mail an kommune@kfw.de, für Unternehmen über die Seite der KfW www.kfw.de/441-zuschussportal. Geben Sie unbedingt die korrekte Anzahl der Ladepunkte an.
- Sie erhalten eine Bestätigung per Mail, der Kauf der Wallbox(en) kann erfolgen.
- Installation durch Elektriker
- Anmelden bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: https://obelis.nationale-leitstelle.de
- Identifikation im KfW-Zuschussportal mithilfe der in Schritt 4 erhaltenen Reporting-ID
- Hochladen aller notwendigen Rechnungen über Kauf, Material und Dienstleistungen ins KfW-Portal
- Nach erfolgreicher Prüfung wird die Förderung ausgezahlt.