24.01.24
Netzdienliches Laden: Verpflichtende Regelbarkeit
Zum Jahreswechsel ist eine Neuerung des Energiewirtschaftsgesetzes in Kraft getreten, die vor allem Neueinsteiger in die Elektromobilität betrifft. Der Paragraph 14a verpflichtet seit dem 1.1.2024 Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eine Regelung durch den Netzbetreiber zu ermöglichen. Dies betrifft unter anderem Privatpersonen, die eine Wärmepumpe oder eine Wallbox betreiben. Die externe Regelung dieser hohen Verbraucher soll die Netzstabilität erhöhen und wird entsprechend entlohnt.
Dimmen für höhere Netzstabilität
Der Stromverbrauch in Deutschland steigt und wird weiter steigen: Eine Entwicklung, die im Zuge der Energiewende unumgänglich ist. Die Zahl der Elektroautos nimmt weiter zu und auch im Wärmesektor lösen energieeffiziente Wärmepumpen Öl- und Gasheizungen ab. Gleichzeitig erhöht sich von Jahr zu Jahr unsere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien, deren Produktionskapazität nicht beeinflussbar und somit nicht grundlastfähig ist. Diese Entwicklung stellt die Stromnetze in Deutschland vor neue Herausforderungen und hat die Bundesregierung nun dazu veranlasst zu handeln. Privatnutzer von Verbrauchseinrichtungen, die einen hohen Strombedarf haben, müssen von nun an durch den Netzbetreiber Regelungen dieser Einrichtungen zulassen. Konkret betrifft das neben Betreibern von Wärmepumpen Elektroautofahrer mit einer privaten Wallbox zuhause. Diese muss, sofern nach dem 31.12.2023 installiert, über eine intelligente Einheit zur externen Steuerung verfügen. In Extremsituationen mit hoher Netzauslastung kann der Netzbetreiber die Leistung der Wallbox drosseln bzw. „dimmen“ und so Netzausfällen und Blackouts vorbeugen.
Netzbetreiber unter Druck - Werkzeug für Notfälle
Vielversprechend für Neueinsteiger in die Elektromobilität ist eine neue Vorschrift, die Netzbetreiber von nun an dazu verpflichtet Neuinstallationen von Wallboxen oder Wärmepumpen immer zu genehmigen. Bislang konnte der Netzbetreiber die Installation mit der Begründung der fehlenden Netzkapazität einfach nicht zulassen. Dass nun überall hohe Stromverbraucher genehmigt werden müssen, erhöht den Druck, die Stromnetze auszubauen. Im Gegenzug erhalten Netzbetreiber das Werkzeug der externen Regelung – für Notfälle. Der finale Beschluss der Bundesnetzagentur macht deutlich, dass die Möglichkeit eines Eingriffs von außen eine Präventivmaßnahme ist und nur sehr selten zum Einsatz kommt. Eine komplette Abschaltung von Wallboxen und Wärmepumpen ist zudem nicht zulässig: Wallboxen dürfen im Notfall auf minimal 4,2 kW und Wärmepumpen auf 40 % Leistung gedimmt werden. Der übrige Hausstromverbrauch bleibt von einem Eingriff des Netzbetreibers unberührt. Sollte eine Regelung durch den Netzbetreiber erfolgen, ist dieser dazu verpflichtet, die Maßnahme im Sinne der Nachvollziehbarkeit mittels Echtzeit-Daten und Darstellungen auf Internetplattformen zu erläutern.
Reduzierte Netzentgelte für Verbraucher
Wer sich regeln lässt, tut etwas für die Netzstabilität und wird entsprechend entlohnt. Aktuell bestehen als privater Betreiber einer Wallbox zwei Möglichkeiten von reduzierten Netzentgelten zu profitieren. Als erste Option kann eine pauschale Netzentgeltreduzierung vereinbart werden, die sich auf eine Gutschrift von etwa 160 € im Jahr beläuft. Zweite Möglichkeit ist die prozentuale Netzentgeltreduzierung, bei der allerdings ein separater Zähler für die Wallbox notwendig ist. Im Jahr 2025 soll mit der zeitvariablen Netzentgeltreduzierung noch eine dritte Möglichkeit folgen, welche die Höhe der Strompreisreduzierung von der aktuellen Netzkapazität abhängig macht und so Anreize geben soll, bei möglichst viel Ökostrom im Netz das Elektroauto zu laden.
Lastabwurf mit dem Easee Equalizer Amp
Das Empfangen von Regelsignalen ist beispielsweise mit den Wallboxen von Easee und dem Zubehör Easee Equalizer Amp möglich. Neben einem Lastmanagement für Photovoltaik kann der Amp auch die Wallbox im Bedarfsfall drosseln. Darüber hinaus kann er über die Messung mehrerer Hauszähler ein lokales Lastmanagement aufbauen. Der Lastabwurf einer Easee kann auch über API erfolgen.