KfW-Förderung 442 "Solarstrom für Elektroautos"
Eine neue Förderung für die Bereiche Elektromobilität und Photovoltaik geht am 26.09.2023 an den Start: Die KfW 442 "Solarstrom für Elektroautos". Wer als Privatperson ein Elektroauto fährt und sich dafür eine Ladestation sowie eine Photovoltaikanlage anschaffen will, profitiert von bis zu fünfstelligen Zuschüssen. Hier finden Sie alles Wichtige zur KfW-Förderung sowie ein FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen!
Die Fördermittel sind bis auf weiteres erschöpft, es können zur Zeit keine neuen Anträge bei der KfW eingereicht werden. Ein zweiter Fördertopf der KfW 442 wird im kommenden Jahr öffnen. Wer einen bewilligten Antrag erhalten hat, kann nun die Komponenten bestellen.
Was wird gefördert?
Mit der KfW 442 werden Kauf und Installation von Ladestation, Photovoltaikanlage und Hausspeicherkraftwerk gefördert. Ziel ist die Versorgung Deines Elektroautos mit möglichst viel Solarstrom aus einer neu installierten PV-Anlage.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Kauf einer neuen Ladestation bzw. Wallbox mit mindestens 11 kW Leistung
- Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Leistung
- Kauf eines neuen Stromspeichers bzw. Hausspeicherkraftwerks mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
- Energiemanagementsystems zur smarten Steuerung der Gesamtanlage
- Einbau und Installation der Gesamtanlage
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sämtliche Komponenten der Anlage müssen fabrikneu angeschafft werden
- Zum Zeitpunkt des Antrags dürfen Ladestation, PV-Anlage sowie Stromspeicher noch nicht in Deinem Besitz und auch nicht bestellt sein
- Du fährst ein reines Elektrofahrzeug (kein Hybrid), das auf eine in Deinem Haushalt lebende Person zugelassen ist, oder Du hast ein Elektrofahrzeug bestellt
- Falls Dein Elektroauto privat geleast ist, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen
- Dein Wohngebäude befindet sich nicht mehr in der Bauphase und Du wohnst bereits darin
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen und ein reines Elektroauto fahren bzw. zum Zeitpunkt des Antrags eins bestellt haben.
Konditionen
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- Ladestation: 600 € pauschal, bei einer bidirektionalen Ladestation 1.200 € pauschal
- Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 €
- Stromspeicher: 250 € pro kWh, maximal 3.000 €
Der maximale Zuschuss durch die KfW summiert sich somit auf 10.200 €.
So funktioniert's:
1. Zuschuss beantragen
Vor Bestellung jeglicher Komponenten Deiner Anlage muss im Kundenportal "Meine KfW" ein Förderantrag gestellt werden.
2. Vorhaben umsetzen
Sobald der Förderantrag durch die KfW bewilligt wurde, kannst Du die Komponenten für Deine Anlage bestellen und installieren.
3. Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Weise ab März 2024 Deine Identität nach und bestätige, dass Dein Vorhaben umgesetzt wurde. Dazu erfasse im Kundenportal "Meine KfW" die Daten zur installierten Ladestation, PV-Anlage und Stromspeicher. Anschließend lade alle Rechnungen zu förderfähigen Kosten sowie ggf. die Zulassung oder den Leasingvertrag Deines E-Autos hoch. Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW wird die Fördersumme auf Dein Konto ausgezahlt.