Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen ab 01.01.2023
Seit Januar 2023 entfällt für die Lieferung von Photovoltaikanlagen die Umsatzsteuer. Die Befreiung gilt für sämtliche Komponenten einer Anlage, also neben den PV-Modulen auch für Wechselrichter, Smart Meter, Unterkonstruktion und Batteriespeicher.
Voraussetzungen:
- Lieferung der Komponenten direkt an den Betreiber, Eintragung der PV-Anlage im Marktstammregister
- Maximal 30 kWp Leistung laut Marktstammdatenregistereintrag
- Die PV-Anlage befindet sich in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden können